Im zwanzigsten Jahrhundert ließ sich funktionale Differenzierung vergleichsweise klar an verschieden ausgerichteten Organisationen ablesen. Unternehmen orientierten sich an Wirtschaftlichkeit, Gerichte am Recht, Wissenschaften an Erkenntnis, Kirchen an religiösen Fragen, Regierungen und Behöreden an Machtverhältnissen. Die jeweils anderen funktionalen Erforderisse traten vorwiegend als begrenzende Faktoren auf. Konzerne müssen sich an Gesetze halten. Juristen können wissenschaftliche Erkenntnisse nicht außer Kraft setzen. Kirchen haben politische Entscheidungen zu akzeptieren. Universitäten und Staaten verfügen nicht über beliebig viel Geld. Weiterlesen
Hebt Globalisierung funktionale Differenzierung auf?
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